Ärztliche Verordnung

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin je nach Indikation aus:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung (30 Min)
  • Sensomotorisch – perzeptive Behandlung (45 Min)
  • Psychisch-funktionelle Behandlung (60 Min)
  • Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung (30 Min)

Als ergänzende Maßnahmen bieten wir an:

  • Thermische Anwendung
  • Bau von Alltagsschienen
  • Video-Therapie / Tele- Medizin

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Großteil der Behandlungskosten. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie einen Eigenanteil von 10% des Behandlungssatzes dazu, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Als Privatpatient vereinbaren Sie mit uns einen Honorarvertrag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wir führen auf Verordnung auch Hausbesuche durch. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.